Atemschutz
Der Amtsatemschutzbeauftragte überwacht zusammen mit den Gemeindeatemschutzbeauftragten die Atemschutzgeräteträger des Amtes.
Dies sind insbesondere
- die Einhaltung der Atemschutztauglichkeit (G26.3) Untersuchung
- die Durchgänge der Atemschutzübungsstrecke zu begleiten
- die Einberufung einer jährlichen Zusammenkunft der Atemschutzbeauftragten der 8 amtsangehörigen Gemeinden
Termine Atemschutzstrecke
Die Termine werden durch die einzelnen Wehren im Verwaltungsprogramm Fox112 gebucht.